Abstract
Die Funktion der Jugendarbeit bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Defizit- und Bildungsorientierung. Ausgehend von einem historischen Rückblick auf dieses Spannungsfeld stellen die Autor*innen fest, dass trotz der spezifischen gesetzlichen Verankerung der Jugendarbeit im Achten Sozialgesetzbuch die Jugendarbeit jedoch bezüglich Funktionen, Aufgaben und Methoden nach wie vor Suchbewegungen und Selbstvergewisserungen unterliegt; sie pendelt quasi zwischen unterschiedlichen, teilweise extern zugeschriebenen Sozialleistungen, ihrer sozialintegrativen Funktion und ihrem Bildungsauftrag. Die Autor*innen stellen die Ermöglichung von Selbstbildung und der Nutzung von positiven Freiheitsmöglichkeiten in demokratischen, intersubjektiven Bezügen in den Mittelpunkt und knüpfen damit an die emanzipatorische Tradition der Jugendarbeit an: "In der Geschichte war Jugendarbeit dann am handlungsfähigsten, wenn sie ihre Eigenständigkeit in der Ermöglichung positiver Freiheit ihrer Adressat_innen betont hat. Dies kann ihr unseres Erachtens besonders dann gelingen, wenn sie eine emanzipatorische Subjekt- und Demokratiebildung anstrebt, die sich mit der Perspektive der Befreiung durch Ausübung von Freiheit – in Kooperation mit anderen Arbeitsfeldern der Jugendhilfe – der positiven Freiheit junger Menschen zuwenden kann und mit diesen die Freiheit der politischen Lebensweise ein- und ausübt." (S.47)
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